Am 26. August 2020 veröffentlichte die Securities and Exchange Commission („SEC“) eine Pressemitteilung, in der sie darauf hinwies, dass sie Änderungen an der Definition des „akkreditierten Anlegers“ vorgenommen hatte. Durch die Änderungen wurde unter anderem die Liste der Personen erweitert, die sich als akkreditierte Investoren qualifizieren und Inhaber einer Lizenz der Serie 7, Serie 65 oder Serie 82 sind. Durch die Änderungen wurde auch die Definition des akkreditierten Anlegers dahingehend aktualisiert, dass sie in Bezug auf Investitionen in private Fonds natürliche Personen umfasst, die „sachkundige Mitarbeiter“ im Sinne von Regel 3c(5)(a)(4) des Investment Company Act von 1940 sind. Diese Änderung könnte für private Fonds mit einem verwalteten Vermögen von weniger als 5 Millionen US-Dollar von Bedeutung sein, die bestimmten Mitarbeitern die Teilnahme am Angebot des privaten Fonds ermöglichen möchten.
Die Pressemitteilung der SEC finden Sie hier: https://www.sec.gov/news/press-release/2020-191.
Die endgültige Regelung zur Annahme solcher Änderungen finden Sie hier: https://www.sec.gov/rules/final/2020/33-10824.pdf.
Update: Am 9. Oktober 2020 veröffentlichte die SEC die endgültige Regelung im Bundesregister. Die Änderungen an der Definition des akkreditierten Anlegers treten am 8. Dezember 2020 in Kraft.
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